Wenn ich die Bezeichnung des gesetzlichen Feiertages mit einem “?” versehen habe, so geschah dies nicht ohne Grund!

Denn … das eine und andere Gespräch mit Kindern und Jugendlichen, was den Sinn und die Bedeutung dieses Tages angeht, zeigte mir schon, da besteht in der Regel ein Bedarf an Wissen! Ein weiteres Nachhaken ergab, ja – in der Schule hat man darüber geredet … doch Genaueres weis man halt nicht !

Deswegen hier einfach mal ein paar wissenswerte Details zum morgigen Feiertag:

>>> 21. November 2010 <<<

Ein Tag, an dem aller Toten gedacht wird !

(((König Friedrich Wilhelm III. von Preußen ordnete 1816 an, jeweils am letzten Sonntag des Kirchenjahres, dem letzten Sonntag vor dem 1. Advent, der Verstorbenen zu gedenken!)))

Der “Ewigkeitssonntag~Totensonntag” ist in der evangelischen Kirche in Deutschland ein Gedenktag für die Verstorbenen.

Nicht zufällig wird der “Totensonntag” am Ende des Kirchenjahres begangen, bezeichnet er doch zum Einen das Ende, das “Unwiederbringliche”.
Da aber kurz darauf die “Adventstage” folgen, der von Gott gesetzte “Neuanfang”, wird zum Anderen aber auch im Glauben deutlich, der Tod ist nicht das Ende !

Am “Ewigkeitssonntag-Totensonntag” besuchen die Menschen die

Friedhöfe, schmücken die Gräber der Angehörigen.

Die Verstorbenen des ausgehenden Kirchenjahres werden namentlich im Gottesdienst genannt … mit den Angehörigen in`s “Fürbittengebet” aufgenommen.

Im Dank für das Leben … dem Trost für die Trauernden, verbindet sich in der christlichen Hoffnung die “Auferstehung” von den Toten.

“Totensonntag” ist in allen deutschen Bundesländern besonders geschützt.
Die “Feiertagsgesetze” der Bundesländer (außer Hamburg) bestimmen den “Totensonntag” als Trauer- & Gedenktag oder als “stillen Tag” oder “stillen Feiertag” … mit besonderen Einschränkungen.

… dazu gehört zum Beispiel ein Verbot von Musikaufführungen in Gaststätten, zumindest auf bestimmte Stunden begrenzt.